Tätigkeitsschwerpunkte
Martin Greß
Ärzte und Zahnärzte und andere Heilberufe
Ein großer Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt in der Betreuung von Ärzten und Zahnärzten und anderen Heilberufen. Die Beratung umfasst dabei neben der laufenden Erstellung von Steuererklärungen auch die Steuerplanung und alle Sachverhalte um die Gründung einer Praxis, die Aufnahme neuer Gesellschafter und die Praxisveräußerung.
Unsere Kanzlei zeichnet sich gerade bei diesen Berufsgruppen regelmäßig durch einen reibungslosen Ablauf von Betriebsprüfungen aus.
Junge Ärzte und Zahnärzte betreuen wir bei der Praxisgründung (Neugründung / Praxiskauf) in allen Bereichen, damit die Existenzgründung einen guten Anfang nehmen kann.
Fonds im Bereich erneuerbare Energien
Seit Jahren betreuen wir Fondsgesellschaften in den Bereichen Windkraft, Solar und Biogas. Solche Gesellschaften werden regelmäßig in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt.
Beratung mittelständischer Unternehmen
Unsere Kanzlei berät seit Jahrzehnten mittelständische Unternehmen in den unterschiedlichsten Branchen. Neben der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung begleiten wir diese Unternehmen bei Umstrukturierungen, aber auch in allen anderen Themenbereichen.
Friedbert Lang
Umstrukturierungen
Nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch andere Gründe (Unternehmensnachfolge, Marktauftritt, Aufnahme neuer Gesellschafter, Vereinfachung der Unternehmensstruktur usw.) bringen häufiger die Notwendigkeit eines Wechsels der Rechtsform mit sich. Sowohl für ein Unternehmen als auch für die Steuerberater stellen solche Maßnahmen eine Herausforderung dar.
Aus seiner früheren, jahrzehntelangen Tätigkeit in der Finanzverwaltung und der umfangreichen Vortragstätigkeit innerhalb und außerhalb der Verwaltung verfügt Herr Lang über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen zu Umwandlungen, Umstrukturierungen und zur Unternehmensnachfolge.
Dieses Spezialwissen bieten wir als „Berater für Berater“ auch Kolleginnen und Kollegen an, die nur sporadisch mit solchen Fragen konfrontiert werden und denen im laufenden Geschäft nicht genug Zeit bleibt, sich mit allen Spezialfragen umfassend auseinanderzusetzen. Schließlich kann nicht jede/r alles können!. Den Umfang unserer Tätigkeit in Ihren Einzelfällen definieren Sie – und ebenso die Frage, ob Sie uns die persönlichen Daten Ihrer Mandanten offenlegen wollen oder ob wir nur im Hintergrund agieren (z.B. durch telefonischen Austausch, Einholung einer „zweiten Meinung“, Abfassung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, Begleitung von Betriebsprüfungen sowie von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren sowie die Abfassung von Gutachten). Wir ergänzen Ihre Tätigkeit durch unser Fachwissen. Mandantenschutz wird dabei in allen Varianten garantiert.
Altersversorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer (Pensionszusagen)
Als Kommentar des Bereichs verdeckte Gewinnausschüttungen / verdeckte Einlagen im KSt.-Kommentar von Dötsch/Pung/Möhlenbruck verfügt Herr Lang über umfangreiches Fachwissen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Großes Augenmerk ist dabei derzeit auf die möglichst steuergünstige „Entsorgung“ von Pensionszusagen zu richten. Auch hier bieten wir unsere Leistungen als „Berater für Berater“ auch Kolleginnen und Kollegen an, die sich nur gelegentlich mit diesem komplexen Themenkreis beschäftigen.
Konzernbesteuerung
Organschaft, Konzernfinanzierungen, verdeckte Gewinnausschüttungen / verdeckte Einlagen: Auch dies sind Themen, mit denen sich Herr Lang in vielen Jahren sowohl in Praxisfällen als auch in Seminaren und in der Fachliteratur beschäftigt hat.
Internationales Steuerrecht
Die internationalen Verflechtungen in der Wirtschaft nehmen zu. Dies gilt sowohl im Unternehmensbereich (z.B. durch Tochtergesellschaften und Betriebsstätten im Ausland) als auch bei natürlichen Personen, die von ihren Arbeitgebern immer häufiger für eine gewisse Zeit zu Tätigkeiten ins Ausland entsandt werden.
Steuerbegünstigte Körperschaften
Auch bei der Besteuerung gemeinnütziger Vereine und Stiftungen verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Der sog. Non-profit-Bereich (NPOs) hat sich in den letzten Jahren umfangreich weiterentwickelt. Neben den „Normalfällen“ wie Sport-, Gesang- und Musikvereinen sind die steuerbegünstigten Körperschaften im Sozial- und Wissenschaftsbereich zahlreicher und größer geworden. Auch die wirtschaftlichen Betätigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften erlangen zunehmend größere Bedeutung.